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Bericht und Analyse zum Verbot des Gebrauchshundesports ........

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Bericht und Analyse zum Verbot des Gebrauchshundesports ........

1. Österreichische Problemhunde Therapiezentrum - ÖRV Langenzersdorf nähe Korneuburg
Veröffentlicht von Sticha Georg in Gebrauchshundesport · Sonntag 14 Sep 2025 · Lesezeit 3:15
Tags: VerbotGebrauchshundesportHundebissvorfälleAnalyseBerichtÖffentlichkeitHundTierschutzGesetzgebung
Bericht und Analyse zum Verbot des Gebrauchshundesports

Stand: 1. September 2025

Faktenlage:

Mit April 2025 trat in Österreich das Verbot des Gebrauchshundesports bzw. der entsprechenden Ausbildungsformen in Kraft (BGBl II Nr. 33/2025). Begründet wurde dieses Verbot von politischer Seite damit, dass eine vermeintliche Gefährdung der öffentlichen Sicherheit durch Hunde, die im Schutzdienst oder in verwandten Disziplinen trainiert werden, verhindert werden solle. Fünf Monate nach Inkrafttreten bietet sich nun die Möglichkeit, eine erste sachliche Bilanz zu ziehen.

Faktische Beobachtungen

Seit Inkrafttreten des Verbots ist es in der Öffentlichkeit weiterhin zu einer Vielzahl von Hundebissvorfällen gekommen.

Diese Vorfälle konzentrieren sich laut den bisher öffentlich zugänglichen Meldungen insbesondere auf das Bundesland Oberösterreich. Die letzten 3 Hundebissvorfälle Samstag und Sonntag (30 u.31.8.2025) in OÖ.

Eine detaillierte Durchsicht der bekannten Fälle zeigt, dass kein einziger dieser Bissvorfälle auf Hunde von aktiven Gebrauchshundesportlern und deren Hunden, Diensthundeführern oder deren Hunden zurückzuführen ist.

Vielmehr gilt: 100 % der gemeldeten Bisse wurden von Familienhunden oder Hunden ohne formale Ausbildung verursacht.

1. Ziel und Wirkung des Verbots

Das erklärte Ziel der Verordnung – eine Erhöhung der Sicherheit durch Einschränkung der Schutzhundeausbildung – wurde faktisch nicht erreicht. Die Datenlage belegt vielmehr, dass die Gefahren im Alltag nicht von Hunden ausgehen, die unter kontrollierten sportlichen Bedingungen ausgebildet wurden.

2. Ausbildung versus fehlende Ausbildung

Gebrauchshundesport basiert auf international standardisierten Regelwerken (z. B. FCI-IGP), die den kontrollierten Umgang mit Triebverhalten, Gehorsam und Sozialverträglichkeit zum Ziel haben. Hunde, die diese Ausbildung durchlaufen, werden durch klare Strukturen, Gehorsamsprüfungen und kontinuierliches Training geführt.
Dagegen sind viele Familienhunde ohne systematische Ausbildung gehalten. Genau in diesem Bereich entstehen die meisten Probleme: fehlende Führung, mangelnde Sachkunde und fehlendes Verständnis für Hundeverhalten führen häufig zu gefährlichen Situationen.

3. Fehlgeleitete Gesetzgebung

Das Verbot kriminalisiert verantwortungsvolle Hundehalter und Vereine, die über Jahrzehnte hinweg nachweislich zur Sicherheit, Erziehung und Integration von Hunden beigetragen haben. Gleichzeitig werden jene Halter, deren Hunde tatsächlich ein Risiko darstellen, durch das Verbot nicht erfasst oder verbessert reguliert.

4. Gesellschaftliche Folgen

Vereine verlieren ihre Ausbildungsgrundlage und damit auch wichtige soziale Funktionen (Jugendarbeit, Integration, Prävention).

Familienhundehalter haben keine qualifizierten Ausbildungsalternativen mehr, die eine gezielte und kontrollierte Förderung von Hunden mit hohem Trieb oder Arbeitsveranlagung ermöglichen würden.

Gebrauchshunde- und Sporthundeführer sind mittlerweile gezwungen, ihre Ausbildung in den Nachbarländern Österreichs fortzusetzen. Auch dort gilt die strenge Orientierung an internationalen Standards. Bemerkenswert ist: Trotz dieser Verlagerung der Ausbildung ins Ausland gab es weiterhin keinen einzigen Beißvorfall durch diese Hunde.

Das Risiko unkontrollierter Beißvorfälle bleibt bestehen – wie die Statistik seit April belegt, ausschließlich durch Hunde ohne Gebrauchshundeausbildung.

Meine Schlussfolgerung

Die ersten fünf Monate seit Inkrafttreten des Verbots des Gebrauchshundesports zeigen deutlich:

Die Gefahren im öffentlichen Raum entstehen nicht durch Gebrauchshundesportler, Sporthundeführer oder deren Hunde.

100 % der dokumentierten Bissvorfälle stammen von untrainierten bzw. nicht ausgebildeten Hunden.

Das Verbot erreicht sein Ziel nicht und trägt weder zur öffentlichen Sicherheit noch zum Tierschutz bei.

Vielmehr wird eine verantwortungsvolle und fachlich fundierte Ausbildung ins Ausland verlagert – ein Widerspruch zur Intention, die Sicherheit im Inland zu erhöhen.

Meine Empfehlung an Ulrike Königsberger-Ludwig

Anstelle eines generellen Verbots sollte die Politik:

1. Ausbildung und Sachkunde verpflichtend fördern, statt sie einzuschränken.

2. Statistische Erhebungen zu Hundebissvorfällen systematisch dokumentieren, um faktenbasierte Entscheidungen zu treffen.

3. Den Gebrauchshundesport und die Gebrauchshundeausbildung als präventives Instrument anerkennen, das Hunden Kontrolle, Gehorsam und klare Strukturen vermittelt.

4. Internationale Zusammenarbeit stärken, anstatt heimische Hundesportler und Vereine in die Nachbarländer abzudrängen.

Conclusio meiner Gedanken:

Das Verbot des Gebrauchshundesports hat keinerlei Beitrag zur öffentlichen Sicherheit geleistet – im Gegenteil: es verhindert verantwortungsvolle Ausbildung, während die dokumentierten Beißvorfälle weiterhin ausschließlich von untrainierten Hunden ausgehen.



@Highlight Korinna Schumann ÖKV - Österreichischer Kynologenverband Irene Eisenhut Josef Hechenberger KURIER ORF oe24.at Heute oe24.tv OEHU - Österreichische Hundesport Union ÖHV - Österr. Hundehalterverband Österreichischer Rottweilerklub - ÖRK


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2103 Langenzersdorf, Am Hechtenfang 1
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